Im Gegensatz zum Urheberrecht ist das Verwendungsrecht veräusserbar. Wer also Urheber ist, der kann bestimmen und festlegen, wer sein Werk verwenden darf. Und er kann die Rahmenbedingungen dazu festlegen und bestimmen – und auch den Preis.
Beim Thema Urheberrecht begeben wir uns auf juristisches Gebiet. Da ist eine Warnung angebracht! Egal welches Lehrbuch Sie zur Hand haben und egal, was ich hier in der Folge schreiben werde: Das ist alles mit Vorsicht zu geniessen. Zu Risiken und Wirkungslosigkeit fragen Sie Ihren Rechtsanwalt - der weiss es
Unter einem Plagiat versteht man die Aneignung fremder geistiger Leistungen ohne Nennung des Urhebers. Ob das Texte, Lieder, wissenschaftliche Artikel oder ähnliches ist, ist dabei nicht relevant.
Wenn ein Patent erteilt wird, so untersagt dieses anderen, diese Erfindung ebenfalls zu nutzen. Da sich die Technik permanent verändert und somit auch die technischen Möglichkeiten, sind Patente zeitlich befristet: meistens auf 20 Jahre.
Das Leistungsschutzrecht weist zwar eine gewisse Nähe zum Urheberrecht auf, ist mit diesem aber dennoch nicht identisch und auch nur bedingt vergleichbar – dafür aber genau so komplex und für den gesunden Menschenverstand in manchen seiner Ausprägungen schlicht nicht nachvollziehbar.