Im Gegensatz zum Urheberrecht ist das Verwendungsrecht veräusserbar. Wer also Urheber ist, der kann bestimmen und festlegen, wer sein Werk verwenden darf. Und er kann die Rahmenbedingungen dazu festlegen und bestimmen – und auch den Preis.
In der Praxis führt das immer wieder zu Streitereien und Unverständnis: „Wenn ich das Logo bezahlt habe, dann gehört es auch mir, dann kann ich damit machen, was ich will!“
Nein, können Sie nicht. Sie dürfen es nur in dem Umfang nutzen (also verwenden), für den Sie auch bezahlt haben bzw. der Ihnen vom Urheber erlaubt wurde. So einfach ist das.
Wer das nicht kapiert, der soll sich mal folgendes, total einfache Beispiel vor Augen halten:
Sie haben ein super cooles Foto gemacht: Sonnenuntergang am Zürichsee. Ein Träumchen! Wie es der Zufall so will, haben Sie eines Abend Besuch von einer Kollegin, die bei Zürich Tourismus in der Marketing-Abteilung arbeitet. Sie findet das Bild total cool und fragt, ob sie es verwenden dürfe – das wäre ein super Bild für ein kleines Plakat an der Tourist Information im Hauptbahnhof. Und Zürich Tourismus würde auch etwas bezahlen, so um die 100 Franken. „Klar“ denken Sie sich, warum auch nicht.
Etwas später sehen Sie Ihr Bild wieder: im Hauptbahnhof, auf der Webseite, im Jahresbericht, im Downloadcenter für Journalisten undsoweiter. 100 Franken haben Sie dafür bekommen. Sie sind genervt. Ihre Kollegin auch: „Aber Du hast mir ja gesagt, ich dürfe es verwenden – ich habe das Bild gekauft, also gehörts jetzt mir und ich kann damit machen, was ich will und wo ich will!“
Nein, kann sie nicht (falsch: darf sie nicht): was sie will schon gar nicht (Urheberrecht) und wo sie will auch nicht (nur mir Ihrer Erlaubnis).
Also: Ein Nutzungs- oder Verwendungsrecht besteht nur soweit, wie es mit dem Urheber abgesprochen wurde (am besten schriftlich). Jegliche darüber hinaus gehende Verwendung eines Werkes – ob inhaltlich, zeitlich oder örtlich oder in verschiedene Medien – ist nur und ausschliesslich mit Einwilligung des Urhebers erlaubt.